Sie vereinbaren die Vergütung völlig unabhängig, individuell und direkt mit Ihren Kunden.
Ihr Service ist mehr wert als ein Händeschütteln.
Versicherungsordner sortieren, dutzende Kfz-Vergleiche rechnen oder Vor-Ort-Besichtigungen im Schadensfall durchführen - Dies sind nur einige Tätigkeiten, die Sie zusätzlich im Rahmen Ihrer Kundenbetreuung durchführen. Doch in der Regel stehen den Kosten und dem Zeitaufwand für diesen erweiterten Kundenservice keine passenden Einnahmen gegenüber.
Mit individuellen Servicevereinbarungen oder eigenen Leistungspaketen haben Sie die Möglichkeit, ihren persönlichen Kundenservice aufzuwerten und sich über ein Servicehonorar auch vergüten zu lassen.
Servicehonorare können für Leistungen erhoben werden, die über Ihre gesetzlichen Pflichten und Kerntätigkeiten als Finanzberater hinausgehen und für die Sie keine gesonderte Erlaubnis benötigen.
Die Vorteile im Überblick.
Erfahren Sie mehr zu Servicehonoraren in unserem kostenfreien Podcast.
Das Servicelevel begründet das Honorar.
Kunden haben unterschiedliche Serviceansprüche und sind auch bereit, für erweiterte Dienstleistungen zu zahlen.
Dafür müssen Sie Ihren Kunden verständlich aufzeigen, was genau Ihr erweitertes Leistungsangebot umfasst und Ihre Servicelevel definieren.
Schritt 1:
Services identifizieren
Zuerst legen Sie fest, welche zusätzlichen Services Sie Ihren Kunden neben Ihrer Kerntätigkeit anbieten können und wollen.
Sie beachten dabei rechtliche Grundlagen.
Schritt 2:
Servicelevel definieren
Für unterschiedliche Kundengruppen bündeln Sie Servicepakete, die einen spezifischen Leistungsumfang enthalten.
Danach folgt die Bepreisung.
Schritt 3:
Serviceangebot etablieren
Sie setzen die Theorie in der Praxis um.
Hierzu überführen Sie Ihre Kunden in Ihre Servicepakete und erhöhen damit Ihre Einnahmen und die Kundenbindung.
Kurz erklärt von HonorarKonzept
FAQs
Servicehonorare
Allgemeine Grundlagen
Servicehonorare
Schritt für Schritt
Servicehonorare
Ist das erlaubt?
In der Praxis können einzelne Serviceleistungen auch über ein Honorar vergütet werden.
Die Vergütung wird dadurch vom Produkt und dem meist starren Provisionssystem entkoppelt. So kann die Vergütung nicht mehr wie so oft vom Jahresbeitrag eines Versicherungsvertrages, sondern entlang des tatsächlich geleisteten Services kalkuliert werden.
Das Honorar kann also vom jeweiligen Leistungsumfang abhängig und kundenindividuell vereinbart werden. Dadurch wird auch eine engere Kundenbeziehung begünstigt.
Im Rahmen des jeweiligen Serviceumfangs können Nettoprodukte zum Einsatz kommen. Diese beinhalten keine Provisionen, sodass Kunden einen Kostenvorteil bei ihrem Versicherungsschutz erhalten. Das ständige Wechseln und die alljährliche Suche nach dem günstigsten Tarif, z.B. bei Kfz-Versicherungen, kann dadurch in den Hintergrund rücken.
Die einzelnen Serviceleistungen lassen sich zudem in kundengruppenspezifischen Paketen zusammenfassen, sodass je nach Kundenwunsch ein unterschiedlicher Serviceumfang und Preis angeboten werden kann.
Durch die leistungsbezogene und dann gegebenenfalls auch höhere Vergütung entstehen bei den Finanzberatern regelmäßig planbare Einnahmen, wodurch auch der Unternehmenswert steigt.
Ob Finanzberater entgeltliche Serviceleistungen wirksam mit Kunden vereinbaren dürfen, hängt von verschiedenen rechtlichen Aspekten ab. So z. B. ob der angebotene Service einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt unterliegt, ob es sich um eine „Jedermann-Tätigkeit“ oder um eine so genannte „Überobligat-Tätigkeit“ handelt oder auch, ob der Service mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz einhergeht.
Einzelheiten dazu und weitere Aspekte erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Zudem bieten wir zu diesem Thema regelmäßig unser Webinar „Servicepauschale - Rechtssichere Gestaltung und Praxisbeispiele“ an.
Im ersten Schritt legt man fest, welche Leistungen man zusätzlich anbieten will. Hierbei werden die Leistungen gesammelt und bewertet. Ebenso können Angebote externer Dienstleister eingebunden werden. Sind die möglichen Leistungen zusammengetragen, überprüft man anhand rechtlicher Bestimmungen, ob und welche Leistungen mit einem zusätzlichen Preisschild versehen werden können.
Im zweiten Schritt legt man fest, ob und wie man die Leistungen segmentieren will. Viele Finanzberater definieren zum Beispiel ein Basispaket für grundlegende Services, ein Komfortpaket mit Mehrleistungen und ein Premiumpaket für das beste Serviceangebot. Dabei sollte man auch einen Business-Plan erstellen. Neben der Festlegung von Aufwänden und Preisen sollte auch abgeschätzt werden, ob man die Preise auch durchsetzen kann und wie viele Kunden mit dem neuen Angebot erreicht werden.
Im letzten Schritt gilt es, das neu definierte Serviceangebot von der Theorie in die Praxis zu überführen. Wir empfehlen dabei, schrittweise vorzugehen und das neue Angebot kundenindividuell anzusprechen und zu etablieren. Eine ehrliche und transparente Kommunikation stößt dabei in der Regel auf Verständnis und führt langfristig zu einer Erhöhung der Kundenbindung.